In den Jahren 2018/19 wurde die bisher geltende Fassung der sogenannten „Förderrichtlinie Freie Szene“ des Landes RLP, im Rahmen derer sowohl professionelle Tanz- und Theaterproduktionen als auch soziokulturelle Projekte durchgeführt werden können, unter Beteiligung der Fachverbände evaluiert.
Am 1. Oktober 2019 ist eine neue Fassung der in Kraft getreten, die die Ergebnisse der Evaluation berücksichtigt. Sie hat damit Gültigkeit für alle Anträge, die für das Haushaltsjahr 2020 gestellt werden, und steht online zur Verfügung unter: http://kulturland.rlp.de/de/kultur-foerdern/foerderprogramme/foerderung-der-freien-szene/
Im Zuge der Evaluation ist es laprofth gelungen, einige wichtigen Neuerungen für die professionellen freien Tanz- und Theaterschaffenden auf den Weg zu bringen. Besonders hervorzuheben sind dabei:
- die Ermöglichung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15 % der Gesamtausgaben
- Erleichterungen hinsichtlich des zu erbringenden Eigenanteils von 50 % in begründeten Ausnahmefällen
- eine verbesserte Anpassung des Kosten- und Finanzierungsplan-Formulars an die Erfordernisse von Produktionen im Bereich der Darstellenden Künste
Regelmäßiger Antragsschluss ist jeweils der 31. Oktober eines Jahres für Vorhaben des Folgejahres.
Antragsschlüsse sind in diesem Zusammenhang nicht als Ausschlussfristen zu verstehen, jedoch können später eingehende Anträge nur nachrangig berücksichtigt werden.