Am 19.2.2020 hat das Bundeskabinett die Einführung einer Grundrente beschlossen.
Die vom Kabinett vorgesehenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen!
Zahlreiche Künstlerverbände fordern daher dringend Nachbesserungen am vorgelegten Gesetzesentwurf.
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) hat dazu einen Appell verfasst, der vorsieht, die Einkommenshürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist. Die Allianz der Freien Künste, der Bundesverband Freie Darstellende Künste und natürlich auch laprofth unterstützen diesen Appell.
Stand 2021: Das Gesetz zur Einführung der Grundrente ist in Kraft getreten. Derr Appell bzw. die Petition wurde trotz 46.000 Zeichner*innen nicht gehört.
Die Forderung bleibt deshalb für den nächsten Koalitionsvertrag im Bund: Einkommenshürde senken!
Denn: Lebensleistung verdient Respekt.
Siehe dazu u.a.: https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/kreative-zu-arm-fuer-die-grundrente/