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Adriano Werner
ArtisjokTheater
Chapiteau Theater
ChausséeTheater
Chawwerusch Theater
Clowntheater Rosina & Babo
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Die Affirmative
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Doris Friedmann
Dornerei - Theater mit Puppen
FigurenTheaterKünster
Freie Bühne Neuwied
Guck' mal - das mobile Figurentheater
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Hohenloher Figurentheater
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Kinder- und Jugendtheater Speyer
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TheaderFreinsheim
Theater Alte Werkstatt
Theater Beatrice Hutter
Theater in der Kurve
Theater-Punkt
TheaterRaumMainz
Theater Streu Licht
ZimmerTheater Speyer
Zopp & Co. Clowntheater

Hinweise für Veranstalter*innen

› Was bedeutet Aufführungsförderung?

  1. Die Aufführungsförderung begleicht die Differenz zwischen dem Honorar, das normalerweise vom Theater gefordert wird, und dem Honorar, das von Ihnen als nicht kommerziellen Veranstalter*innen bezahlt werden kann.
  2. Die maximale Förderung ist abhängig von der Zahl der Gastspielbeteilgiten, kann aber nie höher als das von dem*der Veranstalter*in bezahlte Honorar sein.
  3. Bei Doppelvorstellungen am selben Tag halbiert sich die maximale Förderung für die zweite Vorstellung.
  4. Aus geförderten Aufführungen dürfen Veranstalter*innen keine Gewinne erzielen. Sollten die Einnahmen aus dem Kartenverkauf doch Ihre Erwartungen übersteigen, so tritt in diesem Fall eine neue Honorarregel in Kraft, die die Theater Ihnen bei Vertragsabschluss erläutern.

› Welche Aufführungen können gefördert werden?

  1. Förderbar sind Aufführungen bei allen nicht kommerziellen Einrichtungen und Veranstalter*innen mit Sitz in Rheinland-Pfalz (z. B. Kommunen, soziokulturelle Zentren, Schulen, Kindergärten, Vereine etc.). Nicht gefördert werden Auftritte bei privaten Festen, Firmenfeiern, Werbeveranstaltungen oder anderen kommerziellen Anlässen sowie bei Veranstaltungen von politischen Parteien und parteinahen Einrichtungen.
  2. Die Förderung setzt voraus, dass der*die Veranstalter*in einen ortsangemessenen Eintrittspreis erhebt, mindestens aber
    3 Euro für Kindertheater,
    4,50 Euro für Jugendtheater und
    10 Euro für Erwachsenentheater.
    (Ausnahmeregelung zum Eintritt für Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der stationären Altenhilfe: Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen sind diese nicht an den Mindesteintritt gebunden.)
  3. Pro Veranstalter*in werden jährlich maximal fünf Aufführungen gefördert, wobei eine Doppelvorstellung als eine Veranstaltung zählt.
  4. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

› Und so geht’s …

  1. Sie als Veranstalter*in suchen sich in diesem Katalog die gewünschte Produktion aus.
  2. Sie melden sich beim jeweiligen Theater und besprechen den Aufführungstermin, alle weiteren vertraglichen Details inklusive des Honorars und sonstiger organisatorischer Einzelheiten.
  3. Das Theater stellt einen Antrag auf Förderung der Veranstaltung bei der Geschäftsstelle von laprofth und betreut diesen Vorgang bis zur Auszahlung.
    Bitte buchen Sie frühzeitig, damit das Theater Antragsfristen einhalten kann.
  4. Nach Durchführung Ihrer Veranstaltung erhält das Theater von Ihnen eine Bestätigung, die als Nachweis zur Auszahlung der Förderung dient.

 

Bitte um Beachtung
Die Landes-Fördermittel sind begrenzt, doch wir möchten gerne viele Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz damit ermöglichen. Deshalb bitten wir Sie als Veranstalter*in, den Künstler*innen ein faires Grundhonorar anzubieten und die Förderhöhe – nach Ausschöpfung aller anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel – auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.

 

cover laprofth 2024 front cutout

"Katalog Aufführungsförderung 2024"

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