› Was bedeutet Aufführungsförderung?
- Die Aufführungsförderung begleicht die Differenz zwischen dem Honorar, das normalerweise vom Theater gefordert wird, und dem Honorar, das von Ihnen als nicht kommerziellem Veranstalter bezahlt werden kann.
- Die maximale Förderung ist abhängig von der Schauspielerzahl, kann aber nie höher als das vom Veranstalter bezahlte Honorar sein.
- Bei Doppelvorstellungen am selben Tag halbiert sich die maximale Förderung für die zweite Vorstellung.
- Aus geförderten Aufführungen dürfen Veranstalter keine Gewinne erzielen. Sollten die Einnahmen aus dem Kartenverkauf doch Ihre Erwartungen übersteigen, so tritt in diesem Fall eine neue Honorarregel in Kraft, die die Theater Ihnen bei Vertragsabschluss erläutern.
› Welche Aufführungen können gefördert werden?
- Förderbar sind Aufführungen bei allen nicht kommerziellen Einrichtungen und Veranstaltern mit Sitz in Rheinland-Pfalz (z. B. Kommunen, soziokulturelle Zentren, Schulen, Kindergärten, Vereine etc.). Nicht gefördert werden Auftritte bei privaten Festen, Firmenfeiern, Werbeveranstaltungen oder anderen kommerziellen Anlässen.
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Die Förderung setzt voraus, dass der Veranstalter einen ortsangemessenen Eintrittspreis erhebt, mindestens aber
3 Euro für Kindertheater,
4,50 Euro für Jugendtheater und
10 Euro für Erwachsenentheater.
(Ausnahmeregelung zum Eintritt für Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der stationären Altenhilfe: Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen sind diese nicht an den Mindesteintritt gebunden.) - Die Veranstaltung darf nicht durch andere Fördermittel vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt werden.
- Pro Veranstalter werden jährlich maximal fünf Aufführungen gefördert, wobei eine Doppelvorstellung als eine Veranstaltung zählt.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
› Und so geht’s …
- Sie als Veranstalter suchen sich in diesem Katalog die gewünschte Produktion aus.
- Sie melden sich beim jeweiligen Theater und besprechen den Aufführungstermin, alle weiteren vertraglichen Details inklusive des Honorars und sonstiger organisatorischer Einzelheiten.
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Das Theater stellt einen Antrag auf Förderung der Veranstaltung bei der Geschäftsstelle von laprofth und betreut diesen Vorgang bis zur Auszahlung.
Bitte buchen Sie frühzeitig, damit das Theater Antragsfristen einhalten kann. - Nach Durchführung Ihrer Veranstaltung erhält das Theater von Ihnen eine Bestätigung, die als Nachweis zur Auszahlung der Förderung dient.
Bitte um Beachtung
Die Landes-Fördermittel sind begrenzt, doch wir möchten gerne viele Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz damit ermöglichen. Deshalb bitten wir Sie als Veranstalter, den Künstlern ein faires Grundhonorar anzubieten und die Förderhöhe – nach Ausschöpfung aller anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel – auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.