Bedingungen für die Förderbarkeit von Produktionen im Rahmen der „Aufführungsförderung“
- Repertoirezugehörigkeit und Sitz des Antragstellers in Rheinland-Pfalz: Die Produktionen müssen sich eindeutig im Repertoire der antragstellenden, im Bundesland ansässigen Gruppen bzw. Personen befinden. Es gilt der steuerliche Sitz oder der 1. Wohnsitz.
- Professionalität: Die Produktionen müssen vollständig professionell besetzt sein.
Als professionell arbeitend werden diejenigen Personen und Gruppen eingestuft, die über eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung verfügen. Diese formale Qualifikation kann ersetzt werden durch eine mindestens zweijährige einschlägige Tätigkeit in den darstellenden Künsten, wenn dadurch der eigene Lebensunterhalt zumindest überwiegend bestritten wird. (Bei Einbindung anderer künstlerischer Disziplinen, z.B. durch den Einsatz von Musiker*innen, gilt das Professionalitätskriterium dem Tätigkeitsgebiet entsprechend. Ausnahmen gelten für Statist*innen.) - Geschlossene Dramaturgie: Förderbar sind szenisch ausgearbeitete Produktionen, die klar erkennbaren dramaturgischen Leitlinien folgen und über einen durchgehenden Handlungsstrang verfügen.
Nicht förderbar sind unverbundene Aneinanderreihungen von Spielszenen, (szenische) Lesungen, gemischte musikalische Programme, touristische Stadtführungen, Walking Acts, Spielaktionen, Klinikclowns, Comedy, Dinnershows sowie Formate, deren bestimmendes Merkmal die Improvisation im Moment der Aufführung ist. Die Liste der Ausschlüsse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird gegebenenfalls anhand der o.g. Kriterien ergänzt. - Live-Darbietungen: Gefördert werden Aufführungen darstellender Künstler*innen in räumlicher Kopräsenz mit einem Live-Publikum. Die Einbindung digitaler und multimedialer Formate ist möglich.
Die Aufnahme der Theater und ihrer Produktionen in den Katalog zur „Aufführungsförderung“ wird verwaltet von laprofth. Die Entscheidung darüber trifft das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration – Rheinland-Pfalz.
Der Antrag zur Aufnahme in den Katalog muss bis 15. März des Vorjahres eingereicht werden.
DOWNLOAD: Antragsformular als PDF