Die Aufnahme in den Katalog „Aufführungsförderung“ wird verwaltet von laprofth, die
Entscheidung liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Rheinland-Pfalz.
Der Antrag zur Aufnahme in den Katalog muss bis 15. März des Vorjahres eingereicht werden.
Das Antragsformular zur Aufnahme in den Katalog finden Sie als PDF zum Download hier.