Die Aufnahme in den Katalog „Aufführungsförderung“ wird verwaltet von laprofth, die
Entscheidung liegt beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration – Rheinland-Pfalz.
Der Antrag zur Aufnahme in den Katalog muss bis 15. März des Vorjahres eingereicht werden.
Das Antragsformular zur Aufnahme in den Katalog (Stand 2022) finden Sie als PDF zum Download hier.