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Adriano Werner
ArtisjokTheater
Chapiteau Theater
ChausséeTheater
Chawwerusch Theater
Clowntheater Rosina & Babo
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Die Affirmative
Die Kleine Weltbühne
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Dornerei - Theater mit Puppen
FigurenTheaterKünster
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Theater-Punkt
TheaterRaumMainz
Theater Streu Licht
ZimmerTheater Speyer
Zopp & Co. Clowntheater

Corona: Infos und Links (Stand: 01.05.2022)

Theater, Opern-/Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen sind geöffnet.

Es bestehen derzeit keine verpflichtenden Auflagen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. (Das Tragen einer Maske in Innenräumen, in denen viele Menschen zusammenkommen, bleibt dringend empfohlen.)

Siehe dazu die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP (konsolidierte Fassung) – gilt bis zum 28. Mai 2022: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Siehe auch: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

Informationen zu den geltenden Regelungen für Kitas und Schulen: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/
Details im Bereich Schule: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/

Informationen zur Bund-Länder-Beschlusslage: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus



Probenbetrieb - vertiefende Empfehlungen, siehe Arbeitsschutzstandard laut Berufsgenossenschaft: https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.html (Update vom 4. April 2022)



FÖRDERUNG & HILFEN



Land: Am 28. April 2020 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung das Programm Im Fokus - 6 Punkte für die Kultur vorgestellt, um Impulse für Kulturaktivitäten zu setzen, die auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ihr Publikum finden. Es wurde mit 15,5 Millionen Euro hinterlegt.
Herzstück war ein Stipendienprogramm für professionelle freie Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die im Rahmen dessen pro Antrag 2.000 Euro erhalten konnten. Ausgeschrieben waren drei Antragsrunden. Für die dritte Runde ist die letzte Antragsfrist abgelaufen am 30. April.
In einer Pressemitteilung vom 12. Mai 2021 teilt das Land mit, dass insgesamt 3.584 Stipendien bewilligt werden konnten.

Aus Mitteln der Maßnahme 2 „Im Fokus – Neustart für Kultureinrichtungen“ wird seit Herbst 2021 unter anderem das Projekt „Mobilitätsförderung – Kulturbotschafter RLP“ getragen, das die landes- und bundesweiten Gastspielaktivitäten der professionellen freien Theater mit Sitz in Rheinland-Pfalz unterstützt. Die Mobilitätsförderung wird verwaltet von laprofth und hat aktuell eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.
Mehr unter: https://www.laprofth.de/meldung-kulturbotschafter-2021.html

Aus Bundesmitteln hat das Land Rheinland-Pfalz im Herbst 2021 das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Jugendliche und Kinder gestartet. Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Entwicklung der sozialen Kompetenzen junger Menschen, wie sie beispielsweise durch gemeinsame Begegnungen mit Formen des Theaters ermöglicht werden können.
Antragsteller sind die Jugendämter. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte – also z.B. an freie Träger – ist aber ausdrücklich vorgesehen.
Es sind bis zu 100% der Ausgaben förderfähig. Eigenmittel sind nicht erforderlich. Die Maßnahme läuft bis Mai 2023.
Mehr unter: https://aktionsprogramm-corona.bildung-rp.de



Bund: Die Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe für Soloselbständige unterstützen besonders pandemiebetroffene Branchen seit Anfang 2021.

Im Rahmen der „normalen“ Überbrückungshilfe sind nur konkret nachzuweisende laufende Fixkosten (Mieten, Leasing usw.) förderfähig. Diese Variante ist für Soloselbständige mit typischerweise niedrigen Fixkosten vermutlich nicht attraktiv.
Anders verhält sich das bei der pauschalierten Neustarthilfe/ Neustarthilfe Plus/ Neustarthilfe 2022, die speziell auf die Situation der Soloselbständigen zugeschnitten ist und als Vorschuss auf Basis des Referenzumsatzes 2019 gezahlt wird.

Allgemeines Infos und Link zur Antragstellung unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/neustarthilfe_uebersicht.html

Aktuelle Antragsmöglichkeiten – Neustarthilfe 2022:
Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Möglich ist sowohl der Direktantrag als auch die Antragstellung über prüfende Dritte.

Quartal Januar bis März 2022: Antragsfrist für Erstanträge 15. Juni 2022 (verlängert)
Quartal April bis Juni 2022: Antragsfrist für Erstanträge 15. Juni 2022

Nicht vergessen: Endabrechnung machen! Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.
Für die jeweiligen Förderzeiträume gelten unterschiedliche Fristen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/neustarthilfe-endabrechnung.html



Bund: Sonderfonds für Kulturveranstalter

Kulturveranstalter sollen in die Lage versetzt werden, zu planen und vertragliche Verpflichtungen einzugehen, auch wenn ihre Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich nicht kostendeckend bzw. mit Gewinn durchgeführt werden. Dafür stehen zwei Bausteine und bis zu 2,5 Milliarden Euro Fördermittel bereit: eine Wirtschaftlichkeitshilfe und eine Ausfallabsicherung.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe „matcht“ erspielte Einnahmen aus Eintritten bei Corona-bedingt reduzierter Platzkapazität durch Förderung. Hier gilt pro Antrag eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. (Um die Bagatellgrenze zu erreichen, können mehrere Veranstaltungen kumuliert werden.)
Die Ausfallabsicherung kann greifen bei Corona-bedingten Absagen, setzt jedoch eine (Corona-bedingt reduzierte!) Mindestkapazität von 2.000 Plätzen voraus.

Für beide Bausteine gilt:
- Antragsberechtigt ist nur der Veranstalter.
- Verifizierung via ELSTER.
- Es ist ein Zweischritt aus Anmeldung vor und Beantragung nach der Veranstaltung erforderlich.
- Die Berechnung der möglichen Förderhöhe erfolgt kostenbasiert. Overhead und Ausfallhonorare sind förderfähig.

Für die Ausfallabsicherung ist die Einschaltung eines prüfenden Dritten verpflichtend, für die Wirtschaftlichkeitshilfe nicht.

Link zum Antragsportal mit weiterführenden Informationen: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html
Das Portal wurde im Juni gestartet; förderbar sind Veranstaltungen ab Juli 2021.



Bundesprogramm NEUSTART KULTUR:


Die Bundesregierung hat im Sommer 2020 in Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR aufgelegt. Nachdem Anfang des Jahres 2021 bereits ein großer Teil der Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro effektiv verplant war, wurde im Februar 2021 eine weitere Milliarde zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind bis Ende 2022 verwendbar. In dieser zweiten Runde werden ca. 60 Teilprogramme fortgesetzt und erweitert. Fünfzehn Programme kommen neu hinzu.
Übersicht: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/milliardenhilfen-fuer-kultur-und-medien-1850938

Von besonderem spartenspezifischem Interesse sind die Maßnahmenpakete des Fonds Darstellende Künste.
Für die Programme unter dem Label #TakeThat (Kulturmilliarde I) sind die Antragsfristen abgelaufen. Infos dazu unter: https://www.fonds-daku.de/takethat/
Das Programmpaket #TakeHeart aus Mitteln der zweiten „Kulturmilliarde“ schließt daran an. Antragsfristen starten im Herbst 2021. Zur Übersicht: https://www.fonds-daku.de/takeheart/

Zum Tragen kommen 5 Förderprogrammlinien, zur Beantragung in 2021 und 2022:
Rechercheförderung für Einzelkünstler*innen, die der Recherche, konzeptionellen Entwicklung sowie der künstlerischen Qualifizierung dient. (Laufzeit: 3 Monate, 7.500 € pro Vorhaben)
Fristen: 10.10. (verlängert) / 1.2. / 1.6.
• Residenzförderung für Einzelkünstler*innen und Gruppen in Verbindung mit freien Produktionsorten. (Laufzeit: 2 Monate, 5.000 €, Zusage des Produktionsortes bei Antragstellung erforderlich!)
Fristen: 1.10. / 1.12. / 1.2. / (nur für Bündnis internationaler Produktionshäuser) 1.6.
• Prozessförderung, die künstlerischen, format- und ergebnisoffenen Arbeitsprozessen zum Zweck der Erarbeitung von Produktionen dient. (bis zu 50.000 €)
Fristen: 1.11. / 15.3.
• Wiederaufnahmeförderung, die konkreten Aufführungssituationen (inkl. Anpassungen an Pandemiebedingungen) bereits erarbeiteter Produktionen dient. (bis zu 25.000 €)
Fristen: 15.10. / 1.3.
• Netzwerk- und Strukturförderung für Produktions-/Aufführungsorte, Netzwerke und Festivals mit dem Ziel der qualifizierenden Kooperation und des Wissenstransfers. (bis zu 50.000 €)
Fristen: 10.10. (verlängert) / 15.2.

Grundsätzlich gilt hier:
Akteur*innnen, die überwiegend kontinuierlich öffentlich (institutionell) grundgefördert sind, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Bei der Prozess-, Wiederaufnahme- und Netzwerk-/Strukturförderung ist eine Kofinanzierung von mind. 10 % der Antragsumme erforderlich, die auch unbar erbracht werden kann.

Die ASSITEJ offeriert ein Programm, das sich speziell an Akteur*innen im Bereich Kinder- und Jugendtheater richtet. Gefördert wird vor allem die Realisierung von Spielplänen unter den besonderen Herausforderungen von Corona.
Alle Rechtsformen können beantragen und auch reine Tourneetheater können hier Berücksichtigung finden. Eine eigene Spielstätte ist nicht erforderlich.
Drei unterschiedliche Module konnten seit Mai 2021 beantragt werden; einzeln wie auch kombiniert. Alle drei Module wurden 2022 wieder aufgenommen.
Antragstellung Modul A2 (eigener Spielbetrieb) noch möglich bis 20. Mai;
Modul B2 (Gastspiele) bis 20. April.
Modul C2 „Zukunft gestalten“ (konzeptuelle Anträge) bereits geschlossen.
Infos unter: https://www.assitej.de/neustart/

Für die Förderrunde „Zentren 2“ des Bundesverband Soziokultur (pandemiebedingte Investitionen kultureller Einrichtungen) konnten im November 2021 im Windhundverfahren Anträge gestellt werden. Das Portal wurde wegen hoher Antragslast bereits vor Monatsende geschlossen. Mehr unter: www.soziokultur.neustartkultur.de/zentren2

Bis zum 30. November 2021 konnten Mittel für pandemiebedingte Investitionen bei der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) beantragt werden.
Infos unter: https://neustartkultur.dthg.de/
 



Bund: Corona-Grundsicherung - Infos und Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/?fbclid=IwAR054FxUydNbyknHA_2ImH7KEk2Y_6zceqQ5JJ409YKpbBFxJPR02R9G7cg
Die Maßnahmen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten nach aktuellem Beschluss bis zum 31. Dezember 2022.



DARÜBER HINAUS empfehlen wir folgende Seiten zum Thema:



Einschlägige Petitionen zur Unterstützung der Freiberufler im Allgemeinen und der freien darstellenden Künste im Besonderen „teilen“ wir vor allem hier: https://www.facebook.com/laprofth



Künstlersozialkasse (KSK)

  • Versichert trotz geringem Einkommen: Im Hinweis vom 18. März 2020 hat die KSK bereits über die Möglichkeit informiert, das geschätzte Jahreseinkommen anzupassen. Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 Euro jährlich nach aktueller Einschätzung nicht überschritten werden kann.
    Das heißt: Auch wenn durch die Minderung des Arbeitseinkommens die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden können, wird die Versicherung nicht beendet. Der bestehende Versicherungsschutz geht durch eine Einkommenskorrektur bis auf weiteres nicht verloren. https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
  • Erhöhung der Zuverdienstgrenze: Nach Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Mai 2021 wird die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben.
  • Update November 2021: Die Sonderregelungen gelten auch für das Jahr 2022.

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