Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung Anfang November für freiberuflich tätige Akteurinnen und Akteure eine Empfehlung zu Mindesthonoraren für Vorstellungen und Proben verabschiedet.
Unter Berücksichtigung der zusätzlichen finanziellen Belastung bei der in den freien darstellenden Künsten ausgeübten Freiberuflichkeit empfiehlt der BFDK für Vorstellungen ein Mindesthonorar in Höhe von 280 € (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 250 € (mit KSK-Mitgliedschaft) sowie für Proben pro Tag/Person ein Mindesthonorar in Höhe von 130 € (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 105 € (mit KSK-Mitgliedschaft).
Weitere Informationen unter: www.darstellende-kuenste.de