Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB - Bayerische Versorgungskammer) hat beschlossen, selbständigen Bühnenkünstlern der freien Tanz- und Theaterszene und Bühnenkünstlern, die selbständig an Theatern arbeiten, ab 1. Januar 2017 die freiwillige Versicherung zu ermöglichen.
Als freiwillig Versicherte haben freie Tanz- und Theaterschaffende weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Pflichtversicherten. Sie haben somit Anspruch auf Altersruhegeld, eine Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie auf Hinterbliebenenversorgung.
Weitere Informationen sowie ein Antrag auf Versicherung finden sich unter www.buehnenversorgung.de oder hier als PDF.