Am 19.2.2020 hat das Bundeskabinett die Einführung einer Grundrente beschlossen.
Die vom Kabinett vorgesehenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen!
Zahlreiche Künstlerverbände fordern daher dringend Nachbesserungen am vorgelegten Gesetzesentwurf.
Dringend! Denn in Kürze - vermutlich noch vor der Sommerpause - wird der Gesetzentwurf im Plenum des Deutschen Bundestags beraten.
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) hat dazu einen Appell verfasst, der vorsieht, die Einkommenshürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist. Die Allianz der Freien Künste, der Bundesverband Freie Darstellende Künste und natürlich auch laprofth unterstützen diesen Appell.
Wir empfehlen: MITZEICHNEN! Und zwar hier -> https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell/