Aufführungsförderung 2010
Seit 2008 gibt es für die professionellen freien Theater mit Sitz in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, eine Förderung für ihre Aufführungen zu beantragen, wenn sie bei Ihnen, den nicht kommerziellen Einrichtungen und Veranstaltern in RLP auftreten.
Dieses erfolgreiche Modell wird auch im Jahr 2010 fortgesetzt.
26 professionelle freie Theater stellen im dazu gehörigen Katalog jeweils zwei ihrer Produktionen vor. Eine dritte Produktion kann erfragt werden.
Wählen Sie aus: Gutes Theater zu machbaren Preisen und zu akzeptablen Bedingungen für die Künstler.
Der aktuelle Katalog "Aufführungsförderung 2010“ steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Katalog Aufführungsförderung 2010 (pdf)
Die Druckversion können Sie bei unserer Geschäftsstelle anfordern:
la profth – Landesverband professioneller freier Theater
Rheinland-Pfalz e. V.
Mayer-Alberti-Str. 11, 56070 Koblenz
02 61-65 012 65
02 61-97 214 65
E-Mail:
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› Was bedeutet Aufführungsförderung?
Die Aufführungsförderung begleicht die Differenz zwischen dem Regelhonorar, d. h. dem Honorar, das normalerweise vom Theater gefordert wird, und dem Honorar, das von Ihnen, als nichtkommerziellen Veranstalter bezahlt werden kann.
› Welche Aufführungen können gefördert werden?
1. Förderbar sind Aufführungen bei allen nicht kommerziellen Einrichtungen und Veranstaltern mit Sitz in Rheinland-Pfalz (z.B. Kommunen, soziokulturelle Zentren, Schulen, Vereine etc.), für die nicht andere Landesmittel bewilligt wurden.
Nicht gefördert werden Auftritte bei privaten Festen, Firmenfeiern, Werbeveranstaltungen oder anderen kommerziellen Anlässen.
2. Die Förderung setzt voraus, dass der Veranstalter einen ortsangemessenen Eintrittspreis, mindestens aber 3 Euro für Kindertheater, 4,50 Euro für Jugendtheater und 10 Euro für Erwachsenentheater erhebt.
3. Pro Veranstalter werden jährlich maximal fünf Aufführungen gefördert, wobei eine Doppelvorstellung als eine Veranstaltung zählt.
4. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellte Fördersumme ist begrenzt.
› Wie wird der Antrag gestellt?
1. Der Veranstalter sucht sich aus dem Katalog die gewünschte Produktion aus.
Er meldet sich beim jeweiligen Theater und bespricht den Aufführungstermin, alle weiteren vertraglichen Details und sonstige organisatorische Einzelheiten.
beachte: Das im Katalog aufgeführte ermäßigte Honorar ist das "Honorar bei maximaler Förderung". Um möglichst viele Veranstaltungen fördern zu können, ist diese maximale Förderung nicht immer möglich. Auch hier gilt die Absprache mit dem ausgewählten Theater.
2. Das Theater stellt einen Antrag auf Förderung der Veranstaltung bei der Geschäftsstelle von la profth und betreut diesen Vorgang bis zur Auszahlung. Das Theater muss dabei Antragsfristen einhalten.
3. Nach Durchführung der Veranstaltung erhält das Theater vom Veranstalter eine Bestätigung, die als Nachweis zur Auszahlung der Förderung dient.
› Der Katalog ist mehr!
Der Katalog präsentiert einen ersten Einblick in das Gastspielangebot der Freien Theater in Rheinland-Pfalz. Er zeigt die Vielfalt und Professionalität der Ensembles und dient als Referenz, um bei Städten, Förderern und Medien ihre Kompetenz nachzuweisen.
Auch unabhängig von der Förderung soll er Veranstalter inspirieren, für ihre Wunschveranstaltung und ihr Publikum die Künstler zu gewinnen.



























