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Aufführungsförderung 2013

Das erfolgreiche Fördermodell, bei dem die professionellen freien Theater mit Sitz in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit haben, eine Förderung für ihre Aufführungen zu beantragen, wenn sie bei nicht kommerziellen Einrichtungen und Veranstaltern in Rheinland-Pfalz auftreten, wird auch 2013 fortgeführt.


Ob Schule, Kindergarten, soziokulturelles Zentrum, gemeinnütziger Verein, kommunale oder kirchliche Einrichtung - für Ihre Programmplanung 2013 können Sie ab sofort aus 79 Produktionen von 28 professionellen freien Theatern auswählen.
Spannendes Theater jeden Genres und das zu günstigen Konditionen für alle nicht kommerzielle Veranstalter.

Hier können Sie der Katalog Aufführungsförderung Rheinland-Pfalz 2013 online durchblättern:


 
Der Katalog "Aufführungsförderung Rheiland-Pfalz 2013“ steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung (als Pdf-Datei): Katalog Aufführungsförderung 2013 (Pdf)
Die Druckversion können Sie bei unserer Geschäftsstelle anfordern.

la profth – Landesverband professioneller freier Theater
Rheinland-Pfalz e. V.

Johanna Genth (Geschäftsführerin)

Deinhardpassage 2
56068 Koblenz

Tel.: 0261-65 012 65
Fax: 0261-97 214 65
Mob.: 01573 - 098 65 65

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Was bedeutet Aufführungsförderung?

1. Die Aufführungsförderung begleicht die Differenz zwischen dem Honorar, das normalerweise vom Theater gefordert wird, und dem Honorar, das von Ihnen als nicht kommerziellem Veranstalter bezahlt werden kann.

2. Die maximale Förderung ist abhängig von der Schauspielerzahl, kann aber nie höher als das vom Veranstalter bezahlte Honorar sein.

3. Bei Doppelvorstellungen am selben Tag halbiert sich die maximale Förderung für die zweite Vorstellung.

Die Fördermittel sind begrenzt und wir möchten damit gerne viele Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz ermöglichen. Deshalb, bitten wir Sie, den Künstlern ein faires Grundhonorar anzubieten und die Förderhöhe - nach Ausschöpfung aller anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel - auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.

 
Welche Aufführungen können gefördert werden?
1. Förderbar sind Aufführungen bei allen nicht kommerziellen Einrichtungen und Veranstaltern mit Sitz in Rheinland-Pfalz (z. B. Kommunen, soziokulturelle Zentren, Schulen, Vereine etc.). Nicht gefördert werden Auftritte bei privaten Festen, Firmenfeiern, Werbeveranstaltungen oder anderen kommerziellen Anlässen.

2. Die Förderung setzt voraus, dass der Veranstalter einen ortsangemessenen Eintrittspreis, mindestens aber 3 Euro für Kindertheater, 4,50 Euro für Jugendtheater und 10 Euro für Erwachsenentheater erhebt.

3. Die Veranstaltung darf nicht durch andere Fördermittel vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt werden.

4. Pro Veranstalter werden jährlich maximal fünf Aufführungen gefördert, wobei eine Doppelvorstellung als eine Veranstaltung zählt.

5. Die Höhe der maximalen Förderung einer Produktion ist u.a. abhängig von der Anzahl der Schauspieler / Musiker / Techniker.

6. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Und so geht's ...
1. Sie als Veranstalter suchen sich in diesem Katalog die gewünschte Produktion aus.

2. Sie melden sich beim jeweiligen Theater und besprechen den Aufführungstermin, alle weiteren vertraglichen Details inklusive der Honorarabsprache und sonstigen organisatorischen Einzelheiten.

3. Das Theater stellt einen Antrag auf Förderung der Veranstaltung bei der Geschäftsstelle von la profth und betreut diesen Vorgang bis zur Auszahlung. Bitte buchen Sie frühzeitig, damit das Theater Antragsfristen einhalten kann.

4. Nach Durchführung Ihrer Veranstaltung erhält das Theater von Ihnen eine Bestätigung, die als Nachweis zur Auszahlung der Förderung dient.  

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